Schweizer Geldspielmarkt im Überblick
Casino ohne Lizenz in der Schweiz: Anbieter, Rechtslage und Risiken im Überblick
Über 2’600 gesperrte Domains, rund 180 Millionen Franken Jahresverlust bei illegalen Anbietern und ein Konzessionssystem, das ausländische Online-Casinos systematisch ausschliesst — was Schweizer Spielende wirklich wissen müssen.
Von Andreas Suter, Fachredaktor für Glücksspielregulierung · aktualisiert am

Inhaltsverzeichnis
- Die Kernpunkte auf einen Blick
- Anbieter im strukturierten Vergleich
- Was Casino ohne Lizenz im Schweizer Sprachgebrauch bedeutet
- Das Schweizer Konzessionssystem nach BGS
- Netzsperren nach Art. 86 BGS und ihre Praxis
- Spielerschutz, SESAM-Register und die Offshore-Lücke
- Steuerliche Behandlung von Gewinnen ohne Konzession
- Historische Entwicklung seit 1. Januar 2019
- Konzessionierte Anbieter als reguliertes Gegenmodell
- Verantwortungsvolles Spielen
- Wiederkehrende Fragen aus dem Schweizer Kontext
- Über den Autor
Die Kernpunkte auf einen Blick
- Mit Casino ohne Lizenz sind in der Schweiz ausländische Online-Anbieter ohne Konzession der Eidgenössischen Spielbankenkommission gemeint — eine maltesische, curaçaoische oder anjouanische Lizenz ändert daran nichts.
- Schweizer Spielende machen sich nach Art. 130 BGS nicht strafbar; verfolgt werden ausschliesslich Veranstalter und Vermittler nicht bewilligter Geldspiele.
- Die Netzsperren nach Art. 86 BGS umfassen Anfang 2026 rund 2’600 Domains; das Bundesgericht hat ihre Verhältnismässigkeit in den Urteilen 2C_336/2021, 2C_337/2021 und 2C_338/2021 vom 18. Mai 2022 bestätigt.
- Gewinne aus konzessionierten Schweizer Online-Casinos sind bis eine Million Franken steuerfrei (Art. 24 lit. i DBG) — Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen dagegen ab dem ersten Franken der Einkommenssteuer.
- Die Eintragung im Schweizer Sperrregister gilt seit 7. Januar 2025 auch in Liechtenstein, wirkt jedoch nicht bei Offshore-Anbietern — die zentrale Schutzlücke.
- Hilfe bei problematischem Spielverhalten: SOS Spielsucht 0800 040 080 (24/7, anonym, kostenlos).
Anbieter im strukturierten Vergleich
Die folgende Übersicht versammelt sieben Online-Casinos, die Schweizer Spielende ansprechen, aber keine ESBK-Konzession besitzen. Die Auswahl folgt der wiederkehrenden Nennung in Schweizer Branchenberichten und Affiliate-Auswertungen der Jahre 2024 und 2025; sie ist weder eine Empfehlung noch ein Ranking, sondern ein Risikospiegel.
Jede Zeile enthält mindestens einen objektiven Risikomarker. Der gemeinsame Befund: keine Konzession der Eidgenössischen Spielbankenkommission, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister SESAM. Lizenzangaben einzelner Brands streuen je nach Quelle und sind nicht in jedem Fall eindeutig belegbar.
| Anbieter | Lizenz / Jurisdiktion | Gründungsjahr | Schlüsseldaten | Risikoprofil |
|---|---|---|---|---|
| Winshark | Curaçao (CGA) | 2022 | Slots-Schwerpunkt, EUR/CHF, mehrere E-Wallets, Krypto-Optionen | Keine ESBK-Konzession; auf Schweizer Sperrkulisse präsent; Streitbeilegung nur über Curaçao |
| Betsio | Curaçao | 2023 | CHF-Konto möglich, Crash-Games, breites Slot-Portfolio | Keine Schweizer Aufsicht über Fairness; SESAM-Sperre wirkt nicht; kein lokaler Beschwerdeweg |
| HitNSpin | Curaçao | 2022 | VIP-Programm, Live-Casino, Reload-Boni über mehrere Einzahlungen | Werbeverbot nach Art. 74 BGS in der Schweiz; aggressive Bonusbindung in den Geschäftsbedingungen |
| 20bet | Curaçao (GCB) | 2020 | Kombiniert Sportwetten und Casino, mehrsprachiger Support | Keine ESBK-Konzession; Auszahlungsstreit nur auf Curaçao verfolgbar |
| Lucky Dreams | Curaçao (CGA) | 2021 | Krypto-Zahlungen, hohe Bonuspakete, mehrsprachig | Krypto-Einsätze in der Schweiz aus AMLA-Sicht heikel; kein Schweizer KYC-Standard |
| SlotsVader | Anjouan | 2023 | Slot-Fokus, mehrsprachig, Krypto akzeptiert | Anjouan-Lizenz mit sehr leichten Anforderungen; faktisch keine Spielerschutz-Pflichten vergleichbar mit MGA oder ESBK |
| WestAce | Anjouan / Curaçao (Angaben streuen) | 2023 | Live-Casino, Slots, mehrere Bonusstufen | Lizenzangaben uneinheitlich — in dieser Übersicht ausdrücklich als nicht eindeutig verifiziert gekennzeichnet |
Eine ausführliche Einordnung der einzelnen Marken, Lizenzjurisdiktionen und Risikomarker findet sich im Bericht über die Anbieter ohne ESBK-Konzession.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung und keine individuelle Risikoabwägung. Welche Domains aktuell auf der Sperrliste der ESBK oder der Gespa stehen, lässt sich nur am Tag des Aufrufs auf den Behörden-Websites zuverlässig prüfen.
Was Casino ohne Lizenz im Schweizer Sprachgebrauch bedeutet
Der Begriff Casino ohne Lizenz ist in der Schweizer Diskussion irreführend kürzer, als er klingt. Gemeint sind nicht Anbieter, die völlig unreguliert operieren, sondern Online-Casinos mit einer ausländischen Lizenz — etwa der Malta Gaming Authority, der reformierten Curaçao Gaming Authority oder der Aufsicht der Komoren-Insel Anjouan -, die jedoch keine Konzession der Eidgenössischen Spielbankenkommission besitzen. Aus Schweizer Sicht entscheidet allein das innerstaatliche Konzessionssystem, ob ein Angebot legal an Schweizer Spielerinnen und Spieler gerichtet sein darf. Eine maltesische Lizenz ist deshalb nicht falsch, sie ist nur in der Schweiz wirkungslos.

Diese Trennung ist mehr als juristische Spitzfindigkeit. Sie erklärt, warum auch ein in der EU regulärer Anbieter aus Schweizer Sicht nicht bewilligt operiert, sobald er Schweizer Kundinnen und Kunden anwirbt oder annimmt. Sie erklärt auch, warum die ESBK regelmässig Sperrverfügungen gegen Anbieter ausspricht, die anderswo längst geprüft und zertifiziert sind. Wer das Wort Lizenz im umgangssprachlichen Sinn versteht, übersieht den entscheidenden Punkt: ohne Schweizer Konzession ist ein Angebot in der Schweiz illegal, auch wenn der Betreiber im Ausland sauber lizenziert ist.
Aus der ESBK-Statistik und Schätzungen des Schweizer Casinoverbands lässt sich ableiten, dass nicht konzessionierte Online-Casinos rund vierzig Prozent des realen Schweizer Online-Spielmarkts abdecken. Eine im Jahr 2023 veröffentlichte KPMG-Studie, die später im Schweizer Fernsehen aufgegriffen wurde, beziffert die jährlichen Verluste Schweizer Spielender bei illegalen Anbietern auf rund 180 Millionen Franken. Diese Grössenordnung ist es, die die kontinuierliche Aktualisierung der Sperrliste politisch trägt.
Begriffliche Klarstellung
Eine ausländische Lizenz macht einen Anbieter aus internationaler Sicht reguliert, aus Schweizer Sicht aber nicht bewilligt. Die beiden Begriffe meinen also etwas Verschiedenes — und genau diese Differenz steht im Zentrum jeder Beurteilung von Casinos ohne Schweizer Lizenz. Vertieft wird das Thema im Beitrag zu Regulierung und Recht in der Schweiz.
Im alltäglichen Sprachgebrauch verschwimmt der Begriff zudem mit anderen Etiketten: Manche sprechen von ausländischen Casinos, andere von Offshore-Anbietern, dritte schlicht von Casinos ohne deutsche oder schweizerische Aufsicht. Im Schweizer Kontext ist die präziseste Formulierung Anbieter ohne ESBK-Konzession, weil sie den entscheidenden Anknüpfungspunkt benennt — die Schweizer Konzession, nicht das Vorhandensein irgendeiner Lizenz an irgendeinem Ort der Welt. Wer diese Trennschärfe einhält, vermeidet die häufige Verwechslung mit völlig unregulierten Plattformen, die in der seriösen Diskussion eine ganz andere Risikoklasse darstellen.
Die Vergleichsseite zu Anbietern ohne ESBK-Konzession ordnet die wichtigsten Lizenzregime — Malta, Curaçao mit der Reform der Curaçao Gaming Authority Ende 2024, Anjouan, Gibraltar, Isle of Man — nach ihren tatsächlichen Aufsichtsstandards. Aus Schweizer Sicht bleibt der Befund unabhängig vom jeweiligen Standard derselbe: keine Konzession der Eidgenössischen Spielbankenkommission bedeutet keine legale Adressierung Schweizer Spielender.
Das Schweizer Konzessionssystem nach BGS
Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten, nachdem die Stimmberechtigten den Erlass am 10. Juni 2018 mit rund 72,9 Prozent angenommen hatten. Es löste das alte Spielbankengesetz aus dem Jahr 1998 und das Lotteriegesetz aus 1923 ab und schuf erstmals eine Rechtsgrundlage für Online-Geldspiele in der Schweiz. Die Befugnis, Spielbankenspiele anzubieten — terrestrisch wie online -, liegt seither beim Bundesrat, der die Konzessionen erteilt, und bei der Eidgenössischen Spielbankenkommission, die die einzelnen Spiele bewilligt und die laufende Aufsicht führt. Für Grossspiele wie Lotterien und Sportwetten zeichnet die Interkantonale Geldspielaufsicht Gespa verantwortlich.

Am 29. November 2023 hat der Bundesrat zwanzig Spielbankenkonzessionen für die Periode 2025 bis 2044 vergeben; davon haben rund zehn bis zwölf Konzessionärinnen eine Online-Erweiterung erhalten. Konzessionsentzüge wie jener gegen die Casino St. Moritz AG vom 20. August 2025 und der freiwillige Rückzug von goldengrand.ch durch die Airport Casino Basel AG auf den 30. Juli 2025 zeigen, dass diese Konzessionen weder ein Selbstläufer noch unwiderruflich sind. Im Gegenzug hat die Casino Mendrisio am 16. Juli 2025 ihren Online-Betrieb unter admiral.ch aufgenommen, und die Spielbank Schaffhausen wurde am 12. Oktober 2025 geschlossen. Eine umfassendere Marktbetrachtung folgt im Bericht zu den konzessionierten Schweizer Alternativen.
Zentrale Norm: Online-Spielbankenspiele dürfen in der Schweiz nur Anbieter betreiben, die zugleich Inhaber einer landbasierten Spielbankenkonzession mit Online-Erweiterung sind. Eine direkte Online-Konzession für ausländische Unternehmen sieht das BGS nicht vor.
Wer das Schweizer Konzessionsregime über die Tagespresse hinaus nachvollziehen will, findet die Grundlagen im Bundesgesetz über Geldspiele auf fedlex.admin.ch sowie auf der offiziellen Website der ESBK. Im Beitrag zur Schweizer Geldspielregulierung wird die Trias aus ESBK, Gespa und Bundesamt für Justiz detailliert erläutert.
Netzsperren nach Art. 86 BGS und ihre Praxis
Das zentrale Instrument der Schweizer Vollzugsbehörden gegen nicht konzessionierte Online-Casinos sind Netzsperren auf der Ebene des Domain Name System. Art. 86 BGS verpflichtet die Fernmeldedienstanbieterinnen — Swisscom, Sunrise, Salt, Init7, green.ch und weitere -, die DNS-Auflösung gelisteter Domains zu blockieren. Wer eine gesperrte Domain aufruft, wird auf eine sogenannte Stoppseite umgeleitet. Es handelt sich ausdrücklich nicht um Deep-Packet-Inspection, sondern um eine vergleichsweise einfache Sperrtechnik, deren Lückenhaftigkeit der Gesetzgeber bewusst in Kauf genommen hat.

In den verbundenen Urteilen 2C_336/2021, 2C_337/2021 und 2C_338/2021 vom 18. Mai 2022 hat das Bundesgericht die Verhältnismässigkeit dieser Sperren bestätigt. Drei in Malta ansässige Anbieter hatten sich gegen Sperrverfügungen gewehrt und sich auf die Wirtschaftsfreiheit nach Art. 27 BV berufen; das Gericht verwarf die Beschwerden mit dem Argument, der Gesetzgeber dürfe im Geldspielbereich verfassungsrechtlich zugelassen vom Wirtschaftsfreiheitsgrundsatz abweichen und der durchschnittliche Spieler werde durch die Sperre wirksam an konzessionierte Angebote gelenkt — auch wenn technisch versierte Nutzer sie über VPN oder alternative DNS-Resolver umgehen können.

Quantitativ hat die Sperrkulisse stark zugelegt. Die Sperrliste der Gespa erreichte im August 2025 mit 2’597 Domains einen Rekordwert; die ESBK-Liste wurde am 25. November 2025 und am 24. Februar 2026 aktualisiert und bewegt sich Anfang 2026 in vergleichbarer Grössenordnung. Allein 2025 kamen rund 300 neue Einträge hinzu; im Februar 2023 lag der Bestand noch bei rund 1’000 Domains. Treiber dieser Dynamik sind Mirror-Sites und minimal abgewandelte Domainnamen — ein Katz-und-Maus-Spiel zwischen Anbietern und Behörden. Wie der konkrete Verfahrensgang einer Sperrverfügung aussieht und welche Rolle Art. 87 BGS und Art. 93 VGS spielen, behandelt die Detailseite zu Netzsperren.
Sperrkulisse in Zahlen
ESBK-Liste, Stand Anfang 2026
rund 2’600 Domains
Gespa-Liste, August 2025
2’597 Domains
Zuwachs 2023 bis 2026
etwa +160 Prozent
Sperrtechnik
DNS-basiert, keine Deep-Packet-Inspection
Bundesgericht 18. Mai 2022
Urteile 2C_336/2021, 2C_337/2021, 2C_338/2021
Die juristische Wirksamkeit der Netzsperren steht damit ausser Frage; ihre technische Wirksamkeit dagegen ist genau so gross, wie die Aufmerksamkeit des einzelnen Spielenden gering ist. Wer eine Domain bewusst sucht, findet in der Regel einen Spiegel; wer auf eine Suchmaschinen-Anzeige stösst und auf den Klick die Stoppseite sieht, wird in den meisten Fällen abgehalten. Genau dieser Effekt — die Lenkung der breiten Masse — rechtfertigt aus Sicht des Gesetzgebers den Eingriff, auch wenn ein kleinerer Anteil technisch versierter Nutzer ihn umgeht. Das Init7-Verfahren, das gegenwärtig vor dem Bundesgericht hängt, betrifft strafprozessuale Sperren ausserhalb des BGS-Rahmens und ändert an dieser Beurteilung der geldspielrechtlichen Sperren nichts. Die Gespa publiziert die aktuelle Liste der gesperrten Domains regelmässig auf ihrer Website.
Spielerschutz, SESAM-Register und die Offshore-Lücke
Das Schweizer Sperrregister, intern unter dem Kürzel SESAM bekannt, wird gemeinsam durch die konzessionierten Spielbanken geführt. Eine Eintragung umfasst Selbstsperre und Fremdsperre und gilt für sämtliche konzessionierten Schweizer Spielbankenspiele sowie Online-Grossspiele. Seit dem 7. Januar 2025 gilt sie aufgrund eines Abkommens zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein (AS 2024 665) auch in den sechs liechtensteinischen Casinos — mit der bemerkenswerten Nebenwirkung, dass deren Umsätze nach Inkrafttreten teils um bis zu 85 Prozent eingebrochen sind. Im Jahr 2024 wurden laut ESBK 18’216 neue Spielsperren ausgesprochen; der Gesamtbestand liegt über 100’000.

Genau hier liegt die zentrale Schutzlücke, die jede sachliche Auseinandersetzung mit Casinos ohne Schweizer Lizenz benennen muss: Die Eintragung im SESAM-Register wirkt nicht bei nicht konzessionierten Offshore-Anbietern. Wer sich in einer schwierigen Phase in der Schweiz sperren lässt, ist bei einem Anbieter mit Malta-, Curaçao- oder Anjouan-Lizenz technisch und rechtlich nicht geschützt. Dies ist nicht ein theoretisches Risiko, sondern ein in der Suchtberatung dokumentiertes Muster. Die eGames-Studie von Sucht Schweiz hat zwischen 2018 und 2021 eine Verdopplung des Anteils Spielender mit sehr problematischem Verhalten von 2,3 auf 5,2 Prozent festgestellt.
Wo Hilfe möglich ist
Die 24/7-Helpline von SOS Spielsucht / Spielen ohne Sucht ist anonym und kostenlos unter 0800 040 080 erreichbar. Sucht Schweiz berät unter +41 21 321 29 86. Sperrgesuche unterstützt zusätzlich careplay.ch. Die Übersicht zu Spielerschutz und Sperrregister bündelt die Anlaufstellen im Detail.

Steuerliche Behandlung von Gewinnen ohne Konzession
Die steuerlichen Folgen eines Casino-Gewinns hängen in der Schweiz davon ab, wer den Spielanlass durchführt — nicht davon, wie hoch der Gewinn ausfällt oder wie er erspielt wurde. Art. 24 lit. i DBG sieht einen Freibetrag von einer Million Franken pro Einzelgewinn aus Online-Spielbankenspielen vor; voraussetzungsgleich gilt dies nach Art. 24 lit. ibis DBG für Schweizer Grossspiele wie Swisslos und Loterie Romande. Erst oberhalb dieses Freibetrags kommen Verrechnungssteuer in Höhe von 35 Prozent und ordentliche Einkommenssteuer ins Spiel. Konzessionierte Schweizer Anbieter wie jackpots.ch oder mycasino.ch fallen in diese privilegierte Logik.

Gewinne aus nicht konzessionierten ausländischen Anbietern fallen aus diesem Privileg heraus. Sie unterliegen ab dem ersten Franken der ordentlichen Einkommenssteuer von Bund und Kantonen und sind in der Steuererklärung als übriges Einkommen zu deklarieren. Eine Anrechnung der Einsatzkosten bis zur Höhe der Bruttogewinne ist auf Bundesebene bis 25’000 Franken pro Jahr möglich; in einzelnen Kantonen weicht die Praxis ab, in Bern sind beispielsweise 26’800 Franken vorgesehen. Wer fünftausend Franken bei mycasino.ch gewinnt, zahlt darauf in der Schweiz keine Steuer; derselbe Gewinn bei einem MGA-Casino schlägt voll in der Einkommenssteuer auf.
Bei mycasino.ch (Casino Luzern, ESBK-Konzession): Gewinn liegt unter dem Freibetrag von einer Million Franken nach Art. 24 lit. i DBG — steuerfrei, keine Deklaration nötig.
Bei einem MGA- oder Curaçao-Casino: Gewinn wird ab dem ersten Franken als übriges Einkommen erfasst — Deklarationspflicht, ordentliche Bundes- und Kantonssteuer, abzugsfähige Einsatzkosten je nach Kanton unterschiedlich behandelt.
Die praktische Schwierigkeit liegt in der Beweisführung: nicht konzessionierte Anbieter stellen keine schweizkompatiblen Steuerbescheinigungen aus, und die Zahlungsspur über ausländische Konten oder Kryptowährungen erschwert die Rekonstruktion. Auch wenn die Steuerbehörden im Einzelfall nicht jeden Gewinn aufdecken, bleibt der Tatbestand der unterlassenen Deklaration bestehen. Die detaillierte Herleitung mit kantonalen Sätzen findet sich im Spezialbericht zur Besteuerung von Casino-Gewinnen. Die offiziellen Grundlagen liefert die Eidgenössische Steuerverwaltung im Merkblatt zu Geldspielgewinnen.
Historische Entwicklung seit 1. Januar 2019
Die Regulierung des Geldspielmarkts in der Schweiz ist nicht das Ergebnis eines einzelnen Bundesratsbeschlusses, sondern einer Volksabstimmung. Am 10. Juni 2018 nahmen die Stimmberechtigten das neue Geldspielgesetz mit klarer Mehrheit an; in Kraft trat es zum 1. Januar 2019. Bereits am 1. Juli 2019 wurden die ersten DNS-Netzsperren technisch wirksam, und im Juli desselben Jahres startete jackpots.ch als erster konzessionierter Schweizer Online-Anbieter. Die nachfolgenden Jahre brachten eine doppelte Bewegung: konsolidierende Rechtsprechung des Bundesgerichts auf der einen Seite, eine kontinuierlich wachsende Sperrliste auf der anderen.

Im Mai 2022 bestätigte das Bundesgericht in den Urteilen 2C_336/2021 bis 2C_338/2021 die Verhältnismässigkeit der Netzsperren und setzte damit der Klagewelle ausländischer Anbieter ein vorläufiges Ende. Im November 2023 vergab der Bundesrat die zwanzig Spielbankenkonzessionen für die Periode 2025 bis 2044. Im Januar 2025 trat das Abkommen mit Liechtenstein zur gegenseitigen Anerkennung von Spielsperren in Kraft, und seither markieren die Marktbewegungen 2025 — Mendrisio-Online-Start, St. Moritz-Konzessionsentzug, GoldenGrand-Schliessung, Schaffhausen-Schliessung, Winterthur-Eröffnung — die fortlaufende Justierung des regulierten Schweizer Online-Markts.
Konzessionierte Anbieter als reguliertes Gegenmodell
Wer die Schwächen ausländischer Anbieter — fehlender Schweizer Rechtsschutz, keine SESAM-Anbindung, steuerliche Schlechterstellung — vermeiden möchte, findet im konzessionierten Schweizer Markt rund zehn aktive Online-Spielbanken. Dazu gehören jackpots.ch (Stadtcasino Baden, erster legaler Anbieter seit Juli 2019), mycasino.ch (Casino Luzern), swisscasinos.ch, 7melons.ch (Grand Casino Bern), casino777.ch, starvegas.ch, pasino.ch, casino24.ch, admiral.ch (Casino Mendrisio, seit 16. Juli 2025) und swiss4win.ch. Die laufende Aufsicht der ESBK, die Anbindung an das SESAM-Sperrregister, der Steuerfreibetrag nach Art. 24 lit. i DBG und der Schweizer Rechtsweg bei Streitigkeiten sind die strukturellen Vorzüge dieses Markts.

Diese Aufzählung versteht sich nicht als Ranking. Welche konzessionierte Plattform der eigenen Erwartung an Spielangebot, Bonusstruktur und Support am ehesten entspricht, ist eine individuelle Frage; eine objektive Reihenfolge wäre weder seriös noch zulässig. Eine ausführliche Beschreibung des Spektrums mit den Marktveränderungen 2025 — Konzessionsentzug Casino St. Moritz vom 20. August 2025, Schliessung Schaffhausen vom 12. Oktober 2025, Eröffnung Casino Winterthur Mitte Dezember 2025 — liefert der Bericht zu den konzessionierten Schweizer Alternativen. Die aktuelle Liste der bewilligten Anbieter führt die Eidgenössische Spielbankenkommission.

Verantwortungsvolles Spielen
Geldspiele können süchtig machen. Wer das eigene Spielverhalten oder das einer nahestehenden Person nicht mehr im Griff hat, findet rund um die Uhr Hilfe:
- SOS Spielsucht / Spielen ohne Sucht: 0800 040 080 (24/7, anonym, kostenlos, in Deutsch, Französisch und Italienisch)
- Sucht Schweiz: +41 21 321 29 86 (allgemeine Beratung)
- Die Dargebotene Hand: 143 (24/7, allgemeine Krisenhilfe)
- Pro Juventute: 147 (für Kinder und Jugendliche)
- Schriftliche Beratung: safezone.ch und careplay.ch (Selbsthilfeprogramm und Unterstützung bei Sperrgesuchen)
Das Sperrregister der konzessionierten Schweizer Spielbanken steht jeder volljährigen Person offen. Es kann selbst beantragt oder bei Anzeichen für problematisches Spielverhalten von der Spielbank veranlasst werden.
Wiederkehrende Fragen aus dem Schweizer Kontext
In Recherchegesprächen und Leserzuschriften kehren immer wieder die gleichen Fragen wieder. Wer auf einem Anbieter ohne Schweizer Konzession spielt, ist nach geltendem Recht nicht strafbar. Artikel 130 BGS richtet sich gegen Veranstalter und Vermittler nicht bewilligter Geldspiele, nicht gegen Spielende, und die Eidgenössische Spielbankenkommission bestätigt diese Lesart ausdrücklich. Wer dennoch bei einem solchen Anbieter spielt, handelt jedoch auf eigene Gefahr und ohne Schweizer Rechtsschutz; eine vertiefte Einordnung findet sich auf der Seite zum Rechtsstatus der Spielenden.
Quantitativ umfasst die Schweizer Sperrkulisse Anfang 2026 rund 2’600 Domains; die Gespa-Liste erreichte im August 2025 mit 2’597 Einträgen einen Rekordwert. Seit Februar 2023 hat sich die Zahl ungefähr verdoppelt — Treiber sind Mirror-Sites und minimal abgewandelte Domainnamen, ein laufendes Katz-und-Maus-Spiel zwischen Anbietern und Behörden.
Auch die Steuerfrage taucht regelmässig auf. Der Freibetrag von einer Million Franken nach Artikel 24 lit. i DBG gilt nur für konzessionierte Schweizer Anbieter. Gewinne aus nicht konzessionierten Online-Casinos sind dagegen ab dem ersten Franken einkommenssteuerpflichtig und in der Steuererklärung zu deklarieren. Der Markt der konzessionierten Schweizer Online-Casinos ist systembedingt inländischen Konzessionärinnen vorbehalten; das Geldspielgesetz erlaubt Online-Spielbankenspiele nur durch landbasierte Schweizer Spielbanken mit Konzessionserweiterung des Bundesrates. Eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan ist aus Sicht der ESBK ohne rechtliche Wirkung in der Schweiz.
Eine vierte wiederkehrende Frage betrifft das Sperrregister. Das gemeinsame Register der konzessionierten Schweizer und seit dem 7. Januar 2025 auch liechtensteinischen Spielbanken wirkt nicht bei ausländischen Anbietern. Wer sich in der Schweiz sperren lässt, ist bei einem Curaçao- oder Malta-Casino faktisch nicht geschützt — die zentrale Schutzlücke, die der Beitrag zu SESAM und Spielerschutz ausführlich beschreibt. Wer in einer Krise Hilfe braucht, erreicht die 24/7-Helpline von SOS Spielsucht unter 0800 040 080 anonym und kostenlos; Sucht Schweiz berät unter +41 21 321 29 86, und Selbsthilfe sowie Sperrgesuche unterstützt zusätzlich careplay.ch.
Über den Autor
Andreas Suter befasst sich seit über zwölf Jahren mit der Regulierung des Glücksspielmarktes im deutschsprachigen Raum, mit einem klaren Fokus auf das schweizerische Geldspielgesetz und die Praxis der Eidgenössischen Spielbankenkommission. Er hat zahlreiche Fachbeiträge zur Abgrenzung zwischen konzessionierten Schweizer Online-Casinos und ausländischen Anbietern verfasst, die ohne Konzession in der Schweiz erreichbar sind. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen bei Netzsperren, Steuerpflicht von Spielgewinnen und Spielerschutz nach Schweizer Recht. Andreas Suter schreibt aus einer juristisch-redaktionellen Perspektive und richtet sich an erwachsene Leserinnen und Leser, die fundierte Hintergrundinformationen statt Werbung suchen.
Verfasst vom Team von „Casino Ohne Lizenz”.
